Reitbuch

Frankfurter Reit- und Fahr-Club e.V.

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Frankfurter Reit- und Fahr-Club e.V.

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Frankfurter Reit- und Fahr-Club e.V. (nachfolgend „FRFC“) und dem Reitschüler abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht und Reitkursen sowie der Vereinsmitgliedschaft und ergänzen die Nutzungsbedingungen des Online-Reitbuchs, dessen „Rechtlichen Hinweise“ sowie die Datenschutzerklärung.

Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form benutzt. Es können dabei aber sowohl männliche, weibliche als auch diverse Personen gemeint sein.

§ 2 Registrierung im Online-Reitbuch

Zur Registrierung sind zwingend die Größe und das Gewicht im Reitbuch anzugeben sowie Kontaktdaten (Anschrift und Telefonnummer) und Geburtsdatum zu hinterlegen.

Mit der Aktivierung des Linkes per Mail wird die Rechtsverbindlichkeit der E-Mail-Adresse für die schriftliche Kommunikation bestätigt.

Aus Sicherheitsgründen und zum Wohlergehen der Pferde darf das Reitergewicht (inklusive der Reitausrüstung) 90 kg nicht übersteigen. Ausnahmen von der Gewichtsbegrenzung sind, entsprechend der reiterlichen Qualifikation des Reiters, zulässig. Alle Reiter können vor der Registrierung im Büro gewogen und gemessen werden.

Die Organisation, Buchung sowie Stornierung der Reitstunden erfolgen ausschließlich über das Online-Reitbuch https://frfc.reitbuch.com

§ 3 Kauf von Guthaben/Reitkarten/Wertkarten

Es gilt die am Tag der Buchung gültige Preisliste.

Mit dem Erwerb des Guthabens erhalten Sie einen Anspruch auf die Erbringung entsprechender Leistungen durch den FRFC, d.h. nach der vollständigen Bezahlung wird Ihnen das Guthaben auf Ihrem Konto gutgeschrieben und Sie können die Leistung durch Buchung von Terminen abrufen.

Die Entgelte für Reit- und Wertkarten werden jeweils sofort fällig. Sind die fälligen Entgelte für den Reitunterricht bzw. Reitkurs nicht gezahlt, so ist der FRFC berechtigt, den Reitschüler von der Teilnahme am Reitunterricht auszuschließen.

Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung oder Übertragung des Guthabens nicht zulässig ist und mit Ablauf des darauffolgenden Jahres bei nicht Nutzung verfällt.

§ 4 Durchführung und Teilnahme des Reitunterrichts / Einzel- und Gruppenstunden

Der Reitunterricht findet auf vereinseigenen Schulpferden oder Privatpferden statt.

Grundsätzlich ist bei allen Angeboten (außer Ponyclub, Ferienspiele) für vereinsfremde Reiter einmalig ein Einführungskurs und ein Vorreiten bei einem Reitlehrer in einer Einzelstunde notwendig bevor die Freigabe in eine Gruppenstunde erfolgen kann.

Der Reitunterricht wird an den im Online-Reitbuch genannten Terminen erteilt. Buchungen sind bis 24 Stunden vor dem jeweiligen Termin möglich. Der Teilnehmer des Reitunterrichts muss sich min. 30 Minuten vor dem genannten Termin zum selbständigen Fertigmachen des Pferdes (Putzen, Trensen, Satteln usw.) einfinden. Bei Verspätungen zu Beginn der Stunde, die den Ablauf des Unterrichtsablaufs wesentlich beeinträchtigen, kann der Reitlehrer den Reitschüler vom Unterreicht ohne Kostenerstattung ausschließen.

Bei Verhinderung des Reitlehrers ist der FRFC berechtigt wahlweise einen Ersatzlehrer zu stellen.

Der FRFC entscheidet unter Berücksichtigung des reiterlichen Aspekts und des Tierwohls über die sportliche Einstufung des Reitschülers und über die Einteilung des betreffenden Pferdes. Es besteht daher grundsätzlich kein Anspruch auf die Einteilung auf ein bestimmtes Pferd. Auch besteht kein Anspruch auf Einhaltung der im Reitbuch gebuchten Reihenfolge bei der Einteilung; d.h. in Ausnahmefällen kann der FRFC einen Teilnehmer auf der Warteliste vorziehen und einen gebuchten Teilnehmer aus Gründen einer gleichmäßigen Auslastung aller Schulpferde kostenfrei stornieren.

Die finale Einteilung der Pferde erfolgt bis spätestens 6 Stunden vor Unterrichtsbeginn.

Kurzfristige Änderungen des Reitplans nach Beginn der Unterrichtseinheiten, können durch ungeplanten Ausfall eines Pferdes oder einer abgesagten Reitstunde durch einen Reitschüler entstehen.

Maßgeblich ist immer der am schwarzen Brett für diesen Tag ausgehängte Tagesplan; der zugleich zu befolgenden Hinweisen zu Dreieckszügel etc. enthalten kann.

§ 5 Stornierung / Warteplätze

Die Reitstunden können bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei storniert werden.

Um anderen Reitern eine Teilnahme zu ermöglichen und eine ausreichende Bewegung der Schulpferde zu gewährleisten, ist eine kostenpflichtige Stornierung auch nach den 24 Stunden vorzunehmen. Mehrfaches nicht erscheinen ohne Stornierung der Buchung kann zum Ausschluss weiterer Reitstunden führen.

Bei belegten Stunden besteht die Möglichkeit sich auf die Warteliste zu setzen, um automatisch nach zu rutschen, sobald ein Platz frei wird. Eine verbindliche Einbuchung in die Stunde kann bis zu 6 Stunden vor dem jeweiligen Termin erfolgen. Über die Buchung wird automatisch per Mail informiert.

Ein automatisches Nachrutschen von einer Warteliste erfolgt nur bei einem ausreichenden Guthaben.

§ 6 Stammplätze

Es besteht die Möglichkeit sich einen festen Stammplatz für Gruppen oder Einzelstunden einrichten zu lassen. Stammplätze werden 7 Tage vor dem jeweiligen Termin vom Guthaben abgebucht, zu diesem Zeitpunkt sollte also ausreichend Guthaben vorhanden sein.

Der Stammplatz muss auch bei nicht vorhandenem Guthaben „sog. Fehler“ rechtzeitig storniert werden.

Bei Zahlungsverzug, länger als 4 Wochen, verfällt, ohne weitere Mitteilung, der Anspruch auf einen Stammplatz; ebenso bei längerem Nichterscheinen (stornieren) und nutzen des Stammplatzes.

§ 7 Mitgliedschaft /Arbeitsstunden

Die Aufnahme in den Verein beginnt mit dem rechtsverbindlich unterzeichneten Mitgliedsantrag und der Genehmigung des Vorstands. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme als Mitglied.

Rechte und Pflichten der Vereinsmitgliedschaft regelt die Vereinssatzung, die auf der Webseite einzusehen ist.

Es wird bei Eintritt eine einmalige Aufnahmegebühr und ein jährlicher Mitgliedsbeitrag fällig.

Von den Mitgliedern sind festgelegte Arbeitsstunden jährlich zu entrichten. Die Altersgrenze beläuft sich auf 14 bis 65 Jahre. Pro nicht geleistete Arbeitsstunde fällt ein festgelegter Betrag an. Die geleisteten Arbeitsstunden können nur im jeweiligen Kalenderjahr geleistet werden. Ein Übertrag von Arbeitsstunden auf das nächste Jahr ist nicht zulässig. Passive Mitglieder sind von den Arbeitsstunden befreit. Unfälle im Verein werden der Privatsphäre zugerechnet, d. h. ein Mitglied, das bei seinen Vereinsaktivitäten einen Unfall erleidet und dabei verletzt wird, muss dieses Risiko selbst tragen. Eine ergänzende, private Unfallversicherung ist daher ratsam.

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist ausschließlich bis spätestens 30.09. des laufenden Jahres zum 31.12. des laufenden Jahres möglich. Bestehendes Guthaben kann innerhalb der Mitgliedschaft abgeritten werden oder verfällt zum Ende der Mitgliedschaft.

§ 8 Nichtmitglieder

Bei allen Angeboten werden Mitglieder des FRFC bevorzugt.

§ 9 Nutzung der Reitanlagen

Die Reitanlagen dürfen im Regelbetrieb ausschließlich von Vereinsmitgliedern benutzt werden. Für die Nutzung der Reitanlagen mit einem nicht im Verein eingestellten Pferd ist eine gesonderte Anlagennutzungsgebühr zu entrichten und im Vorfeld die Genehmigung des Vorstands einzuholen. Sofern Reitunterricht für "Fremdreiter/Innen" innerhalb der Reitanlagen des Vereins angeboten wird, haben auch diese eine Anlagennutzungsgebühr an den FRFC zu entrichten.

§ 10 Videoüberwachung

Bei Betreten der Reitanlage wird sich mit der Aufzeichnung, im Rahmen der DSGVO, durch die installierten Überwachungskameras einverstanden erklärt.

§ 11 Veröffentlichung von Fotos von (Sport-) Veranstaltungen

Der FRFC kann bei berechtigtem Interesse, auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz lit. f) DSGVO, auch ohne Einwilligung, Fotos auf der Webseite oder entsprechenden Medien veröffentlichen.

§ 12 Stall- und Reitordnung

Hinsichtlich Ihrer und der Sicherheit anderer, sind die Bestimmungen der Haus-, Stall- und Reitordnung zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss der Anlagennutzung oder der Mitgliedschaft führen. Die Stallordnung ist auf der Webseite einzusehen.

§ 13 Private Filmaufnahmen/Soziale Medien

Das private Filmen des Reitunterrichtes, insbesondere der vereinseigenen Schulpferde, z.B. per Handy ist nur mit Erlaubnis des Reitlehrers und unter Zustimmung aller Reitschüler zulässig.

Die Verbreitung jeglicher auf der Reitanlage gemachten privater Aufnahmen in öffentlichen Medien an einen unbestimmten Empfängerkreis, wie z.B. Instagram oder Facebook, ist ausdrücklich verboten. Ein Zuwiderhandeln kann mit dem Ausschluss des Angebots oder der Mitgliedschaft des FRFC einhergehen.

§ 14 Haftung

Der FRFC haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt der FRFC, auch im Rahmen einer Spindvermietung, keine Haftung.

§ 15 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit dem FRFC abgeschlossenen Vertrages übermittelt werden, müssen in Schriftform oder per E-Mail erfolgen. Die postalische Anschrift des Vereins lautet: Frankfurter Reit- und Fahr-Club e.V. Hahnstraße 85, 60528 Frankfurt am Main. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, die Mailadresse lautet: info@frankfurter-reit-und-fahrclub.de.

§ 16 Änderung dieser Nutzungs- und Geschäftsbedingungen, Salvatorische Klausel

Der FRFC behält sich vor, dies Nutzungs- und Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Wesentliche Änderungen werden per Mail, auf der Homepage oder den Räumlichkeiten des FRFC veröffentlicht. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.

Sofern eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Bei bewusster Missachtung der Bedingungen oder einer erteilten Anweisung durch den Vorstand, kann ein einmaliger oder dauerhafter Ausschluss vom Angebot des FRFC erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung, die Mitgliedschaft im FRFC bleibt, satzungsmäßig weiter bestehen.

Stand: 30.11.2020